Erwägungsgrund 7 32021R0690
Es ist daher angebracht, ein Programm für die Verbesserung des Funktionierens des Binnenmarkts, der Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit von Unternehmen, insbesondere KMU, der Normung, der Marktüberwachung und des Verbraucherschutzes, für den Bereich Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel sowie für europäische Statistiken (Binnenmarktprogramm, im Folgenden „Programm“) aufzustellen. Das Programm sollte für einen Zeitraum von sieben Jahren aufgestellt werden, um seine Laufzeit an jene des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027 gemäß der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates anzugleichen.