Verordnung (EU) 2021/690 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. April 2021 zur Aufstellung eines Programms für den Binnenmarkt, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen, den Bereich Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel sowie europäische Statistiken (Binnenmarktprogramm) und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 99/2013, (EU) Nr. 1287/2013, (EU) Nr. 254/2014 und (EU) Nr. 652/2014 (Text von Bedeutung für den EWR)
Antimikrobielle Resistenzen sind ein zunehmendes Gesundheitsproblem in der Union und weltweit. Daher sollte es möglich sein, Maßnahmen zur Unterstützung der Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen im Rahmen des Programms zu kofinanzieren.
Erwägungsgrund 56 32021R0690Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen