Verordnung (EU) 2021/690 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. April 2021 zur Aufstellung eines Programms für den Binnenmarkt, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen, den Bereich Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel sowie europäische Statistiken (Binnenmarktprogramm) und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 99/2013, (EU) Nr. 1287/2013, (EU) Nr. 254/2014 und (EU) Nr. 652/2014 (Text von Bedeutung für den EWR)
Die europäischen Normungstätigkeiten werden durch die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates geregelt und über eine langjährige öffentlich-private Partnerschaft umgesetzt, die für die Verwirklichung der Ziele der genannten Verordnung sowie der Ziele der allgemeinen und bereichsspezifischen Normungspolitik der Union von grundlegender Bedeutung ist.
Erwägungsgrund 39 32021R0690Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen