Verordnung (EU) 2021/690 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. April 2021 zur Aufstellung eines Programms für den Binnenmarkt, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen, den Bereich Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel sowie europäische Statistiken (Binnenmarktprogramm) und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 99/2013, (EU) Nr. 1287/2013, (EU) Nr. 254/2014 und (EU) Nr. 652/2014 (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Maßnahmen im Rahmen des Programms sollten darauf abzielen, ihre politischen Ziele nicht nur mittels Finanzhilfen, sondern auch durch einen leichteren Zugang zu Finanzierungsinstrumenten und Haushaltsgarantien im Rahmen des Politikbereichs „KMU“ des Fonds „InvestEU“ zu verwirklichen, und sollten Synergien mit anderen Unionsprogrammen verbessern. Alle Maßnahmen sollten einen klaren Mehrwert für die Union aufweisen.
Erwägungsgrund 31 32021R0690Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen