Verordnung (EU) 2021/690 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. April 2021 zur Aufstellung eines Programms für den Binnenmarkt, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen, den Bereich Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel sowie europäische Statistiken (Binnenmarktprogramm) und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 99/2013, (EU) Nr. 1287/2013, (EU) Nr. 254/2014 und (EU) Nr. 652/2014 (Text von Bedeutung für den EWR)
Angesichts der zunehmenden Vernetzung und Digitalisierung der globalen Wirtschaft sollte das Programm weiterhin die Möglichkeit vorsehen, externe Sachverständige wie Beamte aus Drittländern, Vertreter internationaler Organisationen oder Wirtschaftsteilnehmer in bestimmte Tätigkeiten einzubeziehen.
Erwägungsgrund 69 32021R0690Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen