Verordnung (EU) 2021/690 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. April 2021 zur Aufstellung eines Programms für den Binnenmarkt, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen, den Bereich Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel sowie europäische Statistiken (Binnenmarktprogramm) und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 99/2013, (EU) Nr. 1287/2013, (EU) Nr. 254/2014 und (EU) Nr. 652/2014 (Text von Bedeutung für den EWR)
Der Entwurf des Programmteils betreffend den Rahmen für die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung europäischer Statistiken wurde gemäß der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 dem Ausschuss für das Europäische Statistische System zur vorherigen Prüfung vorgelegt.
Erwägungsgrund 60 32021R0690Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen