Erwägungsgrund 64 32021R0690
Das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum sieht die Zusammenarbeit in den Bereichen, die Bestandteil des Programms sind, zwischen der Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Ländern der Europäischen Freihandelsassoziation, die dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehören, andererseits vor. Es sollte auch möglich sein, das Programm für die Teilnahme von beitretenden Ländern, Bewerberländern und potenziellen Bewerbern, Ländern der Europäischen Nachbarschaftspolitik und anderen Drittländern zu öffnen. Darüber hinaus sollte das Programm im Bereich der europäischen Statistiken nach Maßgabe des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Zusammenarbeit im Bereich der Statistik der Schweiz offenstehen.