Erwägungsgrund 82 32021R0690
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden. Diese Befugnisse sollten im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates ausgeübt werden. Für die Annahme von Arbeitsprogrammen zur Durchführung der Maßnahmen, die zur Stärkung der Position der Verbraucher beitragen, sollte das Beratungsverfahren angewendet werden. Für den Erlass von Durchführungsrechtsakten zu Maßnahmen, die zur Wettbewerbsfähigkeit von KMU beitragen, bzw. für den Erlass von Durchführungsrechtsakten hinsichtlich der Arbeitsprogramme zur Durchführung der Maßnahmen, die zu einem hohen Gesundheitsniveau für Menschen, Tiere und Pflanzen beitragen, und zur Festlegung niedrigerer Kofinanzierungssätze, falls dies für Maßnahmen im Zusammenhang mit Notfallmaßnahmen im Bereich Tier- und Pflanzengesundheit und den jährlichen und mehrjährigen Tier- und Pflanzengesundheitsprogrammen erforderlich ist, sowie für den Erlass von Durchführungsrechtsakten hinsichtlich der Arbeitsprogramme zur Durchführung der Maßnahmen, die zur Lebens- und Futtermittelsicherheit beitragen, sollte das Prüfverfahren angewendet werden.