Erwägungsgrund 53 32021R0690
Allgemeines Ziel des Unionsrechts im Bereich Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel ist es, ein hohes Gesundheitsniveau für Menschen, Tiere und Pflanzen entlang der Lebensmittelkette zu wahren, die Verbesserung des Tierwohls zu unterstützen, zu einem hohen Schutz- und Informationsniveau für die Verbraucher und einem hohen Umweltschutzniveau, einschließlich der Erhaltung der biologischen Vielfalt und unter Berücksichtigung von Situationen, die durch mögliche Auswirkungen des Klimawandels in den Mitgliedstaaten ausgelöst werden, beizutragen und zugleich die Nachhaltigkeit der Lebens- und Futtermittelproduktion zu verbessern und zur Ernährungssicherheit und zu erschwinglichen Preisen beizutragen, die Lebensmittelverschwendung zu verringern, die Qualitätsstandards bei Produkten unionsweit zu erhöhen sowie die Wettbewerbsfähigkeit der Lebens- und Futtermittelindustrie der Union und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu steigern, auch durch Impulse für Forschung und Innovation.