Erwägungsgrund 57 32021R0690
Im Rahmen des Programms gemäß der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 entwickelte, erstellte und verbreitete hochwertige europäische Statistiken sind wesentlich für eine auf Fakten gestützte Entscheidungsfindung. Europäische Statistiken sollten zeitnah verfügbar sein und zur Umsetzung der im AEUV genannten politischen Strategien der Union beitragen, insbesondere einer verstärkten und integrierten wirtschaftspolitischen Steuerung, der sozialen, wirtschaftlichen und territorialen Kohäsion, der nachhaltigen Entwicklung, der Agrarpolitik, der sozialen Dimension Europas und der Globalisierung.