Verordnung (EU) 2021/690 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. April 2021 zur Aufstellung eines Programms für den Binnenmarkt, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen, den Bereich Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel sowie europäische Statistiken (Binnenmarktprogramm) und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 99/2013, (EU) Nr. 1287/2013, (EU) Nr. 254/2014 und (EU) Nr. 652/2014 (Text von Bedeutung für den EWR)
Mit dem Programm sollten Synergien und die Komplementarität mit dem Programm „Digitales Europa“, das auf die Förderung der Digitalisierung der Unionswirtschaft und des öffentlichen Sektors bei gleichzeitiger Erhöhung der Cybersicherheit abzielt, gefördert werden.
Erwägungsgrund 77 32021R0690Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen