Verordnung (EU) 2021/690 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. April 2021 zur Aufstellung eines Programms für den Binnenmarkt, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen, den Bereich Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel sowie europäische Statistiken (Binnenmarktprogramm) und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 99/2013, (EU) Nr. 1287/2013, (EU) Nr. 254/2014 und (EU) Nr. 652/2014 (Text von Bedeutung für den EWR)
Durch das Programm sollten Synergien mit Horizont Europa, das auf die Förderung von Forschung und Innovationen abzielt, gefördert werden. Dies sollte insbesondere die Komplementarität mit den Maßnahmen des künftigen Europäischen Innovationsrates für innovative Unternehmen sowie die Unterstützung der Dienstleistungen für KMU, insbesondere über das EEN, betreffen.
Erwägungsgrund 76 32021R0690Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen