Erwägungsgrund 19 32021R0690
Das Programm sollte auch die korrekte und vollständige Umsetzung und Anwendung — seitens der Mitgliedstaaten — des Rechtsrahmens der Union für die Bekämpfung von Geldwäsche und von Terrorismusfinanzierung und die Entwicklung künftiger politischer Strategien zur Bewältigung neuer Herausforderungen in diesen Bereichen fördern. Darüber hinaus sollten einschlägige Tätigkeiten internationaler Organisationen von europäischem Interesse unterstützt werden, beispielsweise der Expertenausschuss des Europarates für die Bewertung von Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.