Erwägungsgrund 94 32021R0690
Die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 enthält die Vorschriften für die Erstellung von Statistiken gemäß dem Grundsatz der statistischen Geheimhaltung und sieht vor, dass die nationalen statistischen Ämter, andere einzelstaatliche Stellen und die Kommission (Eurostat) alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Angleichung der Grundsätze und Leitlinien für den physischen und logischen Schutz vertraulicher Daten zu gewährleisten.