Erwägungsgrund 85 32021R0690
Um eine regelmäßige Überwachung und Berichterstattung in Bezug auf die erzielten Fortschritte sowie die Wirksamkeit und Effizienz des Programms zu gewährleisten, sollte von Beginn an ein geeigneter Rahmen für die Überwachung der Maßnahmen und Ergebnisse des Programms eingerichtet werden. Diese Überwachung und diese Berichterstattung sollten auf der Grundlage von Indikatoren erfolgen, mit denen die Wirkung der Maßnahmen des Programms anhand zuvor festgelegter Bezugswerte gemessen wird.