Verordnung (EU) 2021/690 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. April 2021 zur Aufstellung eines Programms für den Binnenmarkt, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen, den Bereich Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel sowie europäische Statistiken (Binnenmarktprogramm) und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 99/2013, (EU) Nr. 1287/2013, (EU) Nr. 254/2014 und (EU) Nr. 652/2014 (Text von Bedeutung für den EWR)
Das Programm sollte KMU im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission berücksichtigen. Bei der Anwendung dieser Verordnung auf KMU sollte die Kommission alle einschlägigen Interessenträger konsultieren, einschließlich der öffentlichen und privaten Organisationen der Mitgliedstaaten, die KMU vertreten, sowie der Einrichtungen der Mitgliedstaaten zur Handelsförderung.
Erwägungsgrund 25 32021R0690Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen