Erwägungsgrund 74 32021R0690
Das Programm sollte Synergien fördern, wobei Überschneidungen mit verwandten Programmen und Maßnahmen der Union vermieden werden sollten. Die Maßnahmen im Rahmen des Programms sollten die Programme „Customs“ und „Fiscalis“, die durch die Verordnung (EU) 2021/444 des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Programms „Fiscalis“ für die Zusammenarbeit im Steuerbereich eingerichtet wurden, ergänzen; diese zielen ebenfalls darauf ab, das Funktionieren des Binnenmarkts zu unterstützen und zu verbessern.