Erwägungsgrund 36 32021R0690
KMU sind aufgrund ihrer geringeren Größe mit spezifischen Wachstumshindernissen konfrontiert. Für sie ist es besonders schwierig, zu wachsen und bestimmte Geschäftstätigkeiten auszuweiten. Auf der Grundlage der Erfolge des KMU-Instruments und der Unions-Clusterprojekte für neue industrielle Wertschöpfungsketten im Rahmen des mit der Verordnung (EU) Nr. 1291/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichteten Programms „Horizont 2020“ sowie der damit gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen sollte das Programm KMU in allen entscheidenden Phasen ihrer Entwicklung Unterstützung für Expansionstätigkeiten bieten, einschließlich Unterstützung bei der Internationalisierung, der Einführung von Innovationen und Vermarktungstätigkeiten. Diese Unterstützung würde die Unterstützung durch den Europäischen Innovationsrat im Rahmen von Horizont Europa ergänzen, die — neben der Unterstützung für alle Arten von Innovationen, einschließlich inkrementeller Innovationen — in erster Linie auf bahnbrechende und disruptive Innovationen und somit auf innovative KMU ausgerichtet sein wird und insbesondere auf marktschaffende Innovationen abstellen wird.