Erwägungsgrund 62 32021R0690
Angesichts der großen Bedeutung, die der Bewältigung des Klimawandels entsprechend den Zusagen der Union zukommt, das im Rahmen des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen geschlossene Übereinkommen von Paris umzusetzen und die Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung zu verwirklichen, sollte dieses Programm dazu beitragen, dass Klimaschutzerwägungen systematisch einbezogen werden und das Ziel erreicht wird, insgesamt 30 % der Haushaltsausgaben der Union für die Unterstützung der Klimaschutzziele zu verwenden. Entsprechende Maßnahmen werden während der Vorbereitung und Durchführung des Programms ermittelt und im Rahmen der entsprechenden Evaluierungen und Überprüfungsverfahren erneut bewertet. In diesem Zusammenhang sollten mit dem Programm Tätigkeiten gefördert werden, die den Klima- und Umweltnormen sowie den Prioritäten der Union entsprechen und die Umweltziele im Sinne der Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates nicht erheblich beeinträchtigen.