Erwägungsgrund 30 32021R0690
Um Marktversagen zu überwinden und sicherzustellen, dass KMU, einschließlich Start-ups und Scale-ups, weiterhin ihre Rolle als Fundament der Wettbewerbsfähigkeit der Unionswirtschaft wahrnehmen können, benötigen KMU mehr Unterstützung in Form der Fremd- und Eigenkapitalinstrumente, die im Rahmen des Politikbereichs „KMU“ des durch die Verordnung (EU) 2021/523 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichteten Fonds „InvestEU“ geschaffen wurden. Die im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 1287/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichtete Kreditbürgschaftsfazilität hat einen erwiesenen Mehrwert und dürfte einen positiven Beitrag für mindestens 500000 KMU leisten. Mehr Aufmerksamkeit könnte darauf gerichtet werden, bei den potenziellen Begünstigten das Bewusstsein für die Verfügbarkeit des Programms „InvestEU“ für KMU zu erhöhen.