Erwägungsgrund 15 32021R0690
Da die Verbrauchermärkte mit der Entwicklung von Online-Handel und Online-Reisedienstleistungen keine Grenzen kennen, muss sichergestellt werden, dass Verbraucher mit Wohnsitz in der Union dasselbe hohe Schutzniveau genießen, wenn Waren und Dienstleistungen von Wirtschaftsteilnehmern aus Drittländern eingeführt werden, und zwar auch dann, wenn der Verkauf über das Internet stattfindet. Daher sollte das Programm gegebenenfalls die Zusammenarbeit mit einschlägigen Einrichtungen in Drittländern unterstützen können, z. B. im Hinblick auf den Austausch von Informationen über nichtkonforme Produkte.