Erwägungsgrund 20 32021R0690
Die Verwirklichung des Ziels der Umsetzung und Entwicklung des Binnenmarkts auf dem Gebiet der Finanzdienstleistungen, der Finanzstabilität und der Kapitalmarktunion, einschließlich der nachhaltigen Finanzierung, hängt in hohem Maße von faktengestützten politischen Maßnahmen der Union ab. Bei der Verwirklichung dieses Ziels sollte die Kommission eine aktive Rolle übernehmen, indem sie die Finanzmärkte und die Finanzstabilität fortlaufend überwacht, die Umsetzung der Rechtsvorschriften der Union durch die Mitgliedstaaten beurteilt, prüft, ob die bestehenden Rechtsvorschriften ihren Zweck erfüllen, und bei Auftreten neuer Risiken potenzielle Handlungsfelder ermittelt, all dies unter laufender Einbeziehung der Interessenträger während des gesamten Politikzyklus. Diese Tätigkeiten beruhen auf Analysen, Studien, Schulungsmaterial, Erhebungen, Konformitätsbewertungen, Evaluierungen und hochwertigen Statistiken und werden durch IT-Systeme und Kommunikationsmittel unterstützt.