Verordnung (EU) 2021/690 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. April 2021 zur Aufstellung eines Programms für den Binnenmarkt, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen, den Bereich Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel sowie europäische Statistiken (Binnenmarktprogramm) und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 99/2013, (EU) Nr. 1287/2013, (EU) Nr. 254/2014 und (EU) Nr. 652/2014 (Text von Bedeutung für den EWR)
Das Programm sollte dazu beitragen, die Beziehungen zwischen Unternehmen, insbesondere KMU, und Universitäten, Forschungszentren und sonstigen Einrichtungen, die an der Schaffung und Verbreitung von Wissen mitwirken, zu stärken. Diese Beziehungen könnten dazu beitragen, die Fähigkeit von Unternehmen zur Bewältigung der durch die neuen internationalen Rahmenbedingungen bedingten strategischen Herausforderungen zu verbessern.
Erwägungsgrund 35 32021R0690Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen