Verordnung (EU) 2021/690 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. April 2021 zur Aufstellung eines Programms für den Binnenmarkt, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen, den Bereich Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel sowie europäische Statistiken (Binnenmarktprogramm) und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 99/2013, (EU) Nr. 1287/2013, (EU) Nr. 254/2014 und (EU) Nr. 652/2014 (Text von Bedeutung für den EWR)
Darüber hinaus sollte das Programm Synergien mit dem durch die Verordnung (EU) 2021/693 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichteten Programm „Justiz“ anstreben‚ mit dem die Weiterentwicklung eines europäischen Rechtsraums für die Wirksamkeit der nationalen Justizsysteme unterstützt werden soll, da dies eine wesentliche Voraussetzung für die Schaffung einer fairen und kosteneffizienten Unionswirtschaft darstellt.
Erwägungsgrund 78 32021R0690Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen