Erwägungsgrund 84 32021R0690
Die Formen der Unionsfinanzierung und die Methoden der Durchführung des Programms sollten auf der Grundlage ihrer Eignung zur Verwirklichung der spezifischen Ziele der Maßnahmen und zur Erzielung von Ergebnissen ausgewählt werden, unter Berücksichtigung insbesondere des Mehrwerts für die Union, der Kontrollkosten, des Verwaltungsaufwands und des zu erwartenden Risikos einer Nichteinhaltung von Vorschriften. Dabei sollte auch die Verwendung von Pauschalbeträgen, Pauschalfinanzierungen und Kosten je Einheit sowie von nicht mit Kosten verknüpften Finanzierungen gemäß Artikel 125 Absatz 1 der Haushaltsordnung in Betracht gezogen werden.