Verordnung (EU) 2021/690 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. April 2021 zur Aufstellung eines Programms für den Binnenmarkt, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen, den Bereich Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel sowie europäische Statistiken (Binnenmarktprogramm) und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 99/2013, (EU) Nr. 1287/2013, (EU) Nr. 254/2014 und (EU) Nr. 652/2014 (Text von Bedeutung für den EWR)
Mit dem Programm sollte auch für eine bessere Sichtbarkeit und Kohärenz des Binnenmarkts der Union, für eine verstärkte Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit von Unternehmen, insbesondere KMU, und für Maßnahmen im Bereich der europäischen Statistik zugunsten der Unionsbürger, Unternehmen und Verwaltungen gesorgt werden.
Erwägungsgrund 96 32021R0690Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen