Erwägungsgrund 46 32021R0690
Das Programm sollte die zuständigen nationalen Behörden unterstützen, einschließlich derjenigen, die für die Überwachung der Produktsicherheit zuständig sind und die vor allem über das Schnellwarnsystem der Union für gefährliche Produkte zusammenarbeiten. Es sollte außerdem die Durchsetzung der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 zum Verbraucherschutz und zur Produktsicherheit, das Netzwerk für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz sowie die internationale Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden in Drittländern und in der Union unterstützen. Das Programm sollte auch den Zugang aller Verbraucher und Händler zu einer effektiven außergerichtlichen Streitbeilegung, zur Online-Streitbeilegung sowie zu Informationen über das Verfahren, um sich Klagen auf Abhilfe anzuschließen, gewährleisten.