Erwägungsgrund 3 32026R1184
Das grundlegende Ziel dieser Verordnung besteht darin, die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur zu erhöhen, indem diese Infrastruktur durch bessere Planungs- und Zuweisungsverfahren und eine bessere grenzüberschreitende Koordinierung effizienter genutzt wird, und dadurch zu einer Zunahme der Schienenverkehrsdienste im Einklang mit den Dekarbonisierungszielen der Union beizutragen. Es werden jedoch auf allen Ebenen zusätzliche Maßnahmen erforderlich sein, die über den Anwendungsbereich dieser Verordnung hinausgehen, um die Eisenbahninfrastrukturkapazität weiter zu erhöhen und so die erhöhte Nachfrage nach Eisenbahninfrastrukturkapazität sowohl im Personen- als auch im Güterverkehr zu decken und die allgemeine Wettbewerbsfähigkeit des Schienenverkehrs zu steigern.