Erwägungsgrund 40 32026R1184
Die Kommission hat ihre Absicht bekundet, angesichts ihrer geplanten Überarbeitung der Verordnung (EU) 2016/796 die Durchführbarkeit und die möglichen Vorteile einer Ausweitung der Zuständigkeit der ERA auf die Eisenbahninfrastrukturkapazität zu bewerten. Die Bewertung könnte Überlegungen zur Nutzung bestehender Kompetenzen der ERA für sektorweite Konsultationsprozesse, insbesondere bei der Festlegung von Bestimmungen des Sekundärrechts, sowie eine unterstützende Rolle bei der Erleichterung einer unabhängigen Leistungsüberwachung und einer Bewertung der Auswirkungen auf den Haushalt umfassen.