Art. 82 32018R1727
Inkrafttreten und Geltungsbeginn
(1)
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
(2)
Sie gilt ab dem 12. Dezember 2019 .
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 12. Dezember 2019 .