Erwägungsgrund 88 32021R2085
Das Gemeinsame Unternehmen SESAR3 sollte auf den Erfahrungen des Gemeinsamen Unternehmens SESAR aufbauen und dessen Koordinierungsfunktion für die ATM-Forschung in der Union fortsetzen. Die Hauptziele des Gemeinsamen Unternehmens SESAR3 sollten darin bestehen, die Forschungs- und Innovationskapazitäten in Europa zu stärken und weiter zu integrieren und dazu beizutragen, die Digitalisierung des Sektors zu beschleunigen und ihn widerstandsfähiger und skalierbarer in Bezug auf Schwankungen im Verkehrsaufkommen zu machen. Zudem sollte es die Wettbewerbsfähigkeit des bemannten und unbemannten Luftverkehrs und der Flugverkehrsmanagementdienste mit Innovationen unterstützen, um die konjunkturelle Erholung und Wachstum zu fördern. Ebenso sollte es innovative Lösungen entwickeln und deren Markteinführung für die Schaffung des einheitlichen europäischen Luftraums als effizientesten und umweltfreundlichsten Luftraum für Flüge in alle Welt beschleunigen.