Erwägungsgrund 98 32021R2085
Moderne 5G-Infrastrukturen werden die Grundlage für die Entwicklung der Ökosysteme für den digitalen und den ökologischen Wandel und im nächsten Schritt für Europas Ausgangslage zur Einführung der 6G-Technologie bilden. Das Programm CEF2 — Digitales sowie das durch die Verordnung (EU) 2021/694 des Europäischen Parlaments und des Rates aufgestellte Programm „Digitales Europa“ (DEP) und das durch die Verordnung (EU) 2021/523 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichtete Programm „InvestEU“ bieten Möglichkeiten für die Entwicklung von 5G und künftig 6G-gestützten digitalen Ökosystemen. Angesichts des breiten Spektrums öffentlicher und privater Interessenträger, die an solchen Ausbauprojekten beteiligt sind, ist es von wesentlicher Bedeutung, die Aufstellung einer strategischen Agenda, den Beitrag zur Programmplanung sowie die Unterrichtung und Einbeziehung der Interessenträger im Zusammenhang mit diesen Programmen zu koordinieren. Als strategische Grundlage für diese Aufgaben sollte das Gemeinsame Unternehmen für intelligente Netze und Dienste die Ausarbeitung strategischer Ausbauagenden für die einschlägigen Ausbaubereiche wie 5G-Systeme entlang von Straßen und Schienenstrecken koordinieren. Diese Agenden sollten unter anderem Unterstützung bezüglich der Aufstellung von Fahrplänen für den Ausbau, der wichtigsten Optionen für Kooperationsmodelle und anderer strategischer Fragen leisten.