Erwägungsgrund 96 32021R2085
Das Gemeinsame Unternehmen für intelligente Netze und Dienste soll sich mit politischen Fragen im Bereich der digitalen Infrastruktur befassen, die Einführung von 5G-Infrastruktur im Rahmen der mit der Verordnung (EU) 2021/1153 des Europäischen Parlaments und des Rates geschaffenen Fazilität „Connecting Europe 2“ (CEF2) — Digitales unterstützen und den Technologieumfang von Forschung und Innovation für 6G-Netze erweitern. Dabei sollte es unter enger Einbeziehung der Mitgliedstaaten die Reaktion auf die Unionspolitik und soziale Bedürfnisse in den Bereichen Energieeffizienz der Netze, Cybersicherheit, technologische Führungsrolle, Datenschutz und Ethik stärken und den Forschungs- und Innovationsumfang von Netzen auf die cloudgestützte Diensteerbringung, auf Komponenten und Geräte, die Dienste für die Bürgerinnen und Bürger ermöglichen, sowie auf ein breites Spektrum von Wirtschaftszweigen wie Gesundheitswesen, Verkehr, Fertigung und Medien ausweiten.