Erwägungsgrund 55 32021R2085
Seit 2008 werden spezielle Forschungs- und Innovationstätigkeiten im Zusammenhang mit Wasserstoffanwendungen unterstützt, hauptsächlich über die Gemeinsamen Unternehmen „Brennstoffzellen und Wasserstoff“, nämlich das Gemeinsame Unternehmen FCH und das Gemeinsame Unternehmen FCH 2, im Rahmen des mit dem Beschluss Nr. 1982/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichteten Siebten Rahmenprogramms und von Horizont 2020 sowie durch traditionelle Kooperationsprojekte, die alle Stufen/Bereiche der Wasserstoffwertschöpfungskette abdecken. Das Gemeinsame Unternehmen für sauberen Wasserstoff sollte die wissenschaftliche Kapazität der Union stärken und integrieren, um die Entwicklung und Verbesserung fortschrittlicher, marktreifer Anwendungen für sauberen Wasserstoff in den Bereichen Energie, Verkehr, Bau und industrielle Endnutzung zu beschleunigen. Dies wird nur möglich sein, wenn parallel dazu die Wettbewerbsfähigkeit der Wertschöpfungskette der Union für sauberen Wasserstoff und insbesondere KMU gestärkt werden.