Erwägungsgrund 29 32021R2085
Weitere Vereinfachungen sind ein Eckpfeiler von „Horizont Europa“. In diesem Zusammenhang sollte es einen vereinfachten Berichterstattungsmechanismus für Partner geben, die nicht mehr über nicht förderfähige Kosten Bericht erstatten müssen. Sachbeiträge zu operativen Tätigkeiten sollten ausschließlich auf der Grundlage förderfähiger Kosten berücksichtigt und gemäß dem für die Einzelfinanzhilfevereinbarung geltenden Verfahren gemeldet und geprüft werden. Eine solche Verbuchung auf der Grundlage förderfähiger Kosten ermöglicht nur die automatisierte Berechnung von Sachbeiträgen zu operativen Tätigkeiten mithilfe der IT-Instrumente von „Horizont Europa“, verringert den Verwaltungsaufwand für Partner und macht den Berichterstattungsmechanismus für Beiträge effizienter. Sachbeiträge zu operativen Tätigkeiten sollten von den gemeinsamen Unternehmen genau überwacht werden, und der Exekutivdirektor sollte regelmäßige Berichte erstellen und veröffentlichen, damit geprüft werden kann, ob die Fortschritte bei der Erreichung der Zielvorgaben für Sachbeiträge ausreichend zufriedenstellend sind. Der Verwaltungsrat sollte sowohl die Anstrengungen der Mitglieder, die zu operativen Tätigkeiten beitragen, als auch die von ihnen erzielten Ergebnisse sowie andere Faktoren, wie den Grad der Beteiligung von KMU und die Attraktivität der gemeinsamen Unternehmen für Neueinsteiger, bewerten. Erforderlichenfalls sollte er geeignete Abhilfe- und Korrekturmaßnahmen ergreifen, wobei die Grundsätze der Offenheit und der Transparenz zu berücksichtigen sind.