Erwägungsgrund 37 32021R2085
Die Umsetzung der gemeinsamen Unternehmen sollte auf den Kriterien beruhen, die in der Verordnung über „Horizont Europa“ für institutionalisierte europäische Partnerschaften festgelegt sind. Sie sollte durch die Nutzung elektronischer Mittel unterstützt werden, die von der Kommission verwaltet werden. Informationen über von den gemeinsamen Unternehmen finanzierte indirekte Maßnahmen, einschließlich der Ergebnisse, sind für die Entwicklung, Durchführung, Überwachung und Evaluierung von Politiken oder Programmen der Union von wesentlicher Bedeutung. Daher sollten gemeinsame Unternehmen sicherstellen, dass die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union Zugang zu allen Informationen in Bezug auf die von ihnen finanzierten indirekten Maßnahmen haben, einschließlich der Beiträge und Ergebnisse von Begünstigten, die an indirekten Maßnahmen teilnehmen. Diese Zugangsrechte sollten auf eine nicht kommerzielle und nicht wettbewerbsorientierte Nutzung begrenzt sein und mit den geltenden Vertraulichkeitsvorschriften im Einklang stehen. Das Personal der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union sollte Zugang zu diesen Informationen erhalten, sofern angemessene Standards für die IT- und Informationssicherheit und die Grundsätze der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit eingehalten werden.