Erwägungsgrund 71 32021R2085
Es ist von wesentlicher Bedeutung, dass bei den Forschungstätigkeiten, die von dem Gemeinsamen Unternehmen „Global Health EDCTP3“ finanziert oder von dessen Arbeitsprogramm anderweitig abgedeckt werden, die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, die Europäische Menschenrechtskonvention und ihre Zusatzprotokolle, die ethischen Grundsätze aus der Deklaration des Weltärztebunds von Helsinki aus dem Jahr 2008, die von der Internationalen Konferenz zur Harmonisierung der technischen Anforderungen an die Zulassung von Humanarzneimitteln (ICH) verabschiedeten Standards für gute klinische Praxis, die einschlägigen Unionsrechtsvorschriften und die örtlichen ethischen Anforderungen der Länder, in denen die Forschungstätigkeiten durchgeführt werden sollen, umfassend gewahrt werden. Darüber hinaus sollte das Gemeinsame Unternehmen „Global Health EDCTP3“ vorschreiben, dass die Innovationen und Interventionen, die auf der Grundlage der Ergebnisse der durch das Programm unterstützten indirekten Maßnahmen entwickelt wurden, erschwinglich und für gefährdete Bevölkerungsgruppen zugänglich sein müssen.