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Die Mitglieder des Gemeinsamen Unternehmens für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa sind
die Union, vertreten durch die Kommission;
das „Bio-based Industries Consortium“ (Konsortium für biobasierte Industriezweige), eine nach belgischem Recht registrierte Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht, nachdem es seinen Beschluss, dem Gemeinsamen Unternehmen für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa beizutreten, in Form einer Verpflichtungserklärung mitgeteilt hat, die keine anderen als die in dieser Verordnung dargelegten Bedingungen für seinen Beitritt enthält;
die gemäß Artikel 7 ausgewählten assoziierten Mitglieder vorbehaltlich eines Beschlusses des Verwaltungsrats.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.