Erwägungsgrund 9 32021R2085
In der Verordnung über „Horizont Europa“ sind acht prioritäre Bereiche festgelegt, in denen institutionalisierte europäische Partnerschaften im Sinne von Artikel 185 oder 187 AEUV vorgeschlagen werden könnten. In diesen prioritären Bereichen werden mehrere Initiativen für derartige institutionalisierte europäische Partnerschaften vorgeschlagen, von denen neun unter diese Verordnung fallen.