Erwägungsgrund 80 32021R2085
Das Gemeinsame Unternehmen für digitale Schlüsseltechnologien sollte die finanziellen und technischen Mittel bündeln, die wesentlich sind, um das zunehmende Innovationstempo in diesem Bereich zu bewältigen, umfassende Ausstrahlungseffekte auf die Gesellschaft zu erzeugen und gemeinsam Risiken zu tragen, indem Strategien und Investitionen auf ein gemeinsames europäisches Interesse abgestimmt werden. Deshalb sollte das Gemeinsame Unternehmen für digitale Schlüsseltechnologien als Mitglieder die Union, die Mitgliedstaaten und die mit „Horizont Europa“ auf freiwilliger Basis assoziierten Länder sowie — als private Mitglieder — Vereinigungen, die die ihnen angehörenden konstituierenden Rechtsträger vertreten, umfassen. Die Beteiligung von Mitgliedstaaten wird darüber hinaus eine kohärente Abstimmung mit nationalen Programmen und Strategien erleichtern, indem Überschneidungen und die Fragmentierung der Anstrengungen verringert und gleichzeitig Synergien zwischen Interessenträgern und Tätigkeiten sichergestellt werden.