Erwägungsgrund 102 32021R2085
Die Union sollte nur tätig werden, wenn nachweislich der Vorteil besteht, dass Maßnahmen auf Unionsebene wirksamer sind als Maßnahmen auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene. Die gemeinsamen Unternehmen konzentrieren sich auf Bereiche, in denen aufgrund des Ausmaßes, der Geschwindigkeit und des Umfangs der Anstrengungen, die nötig sind, damit die Union ihre langfristigen Ziele gemäß dem AEUV erreicht und ihre strategischen politischen Prioritäten und Verpflichtungen erfüllt, ein nachweisbarer Mehrwert beim Handeln auf Unionsebene besteht. Darüber hinaus sollten die vorgeschlagenen gemeinsamen Unternehmen als Ergänzung zu den nationalen und subnationalen Tätigkeiten in diesem Bereich betrachtet werden und diese verstärken.