Erwägungsgrund 84 32021R2085
Der durch die Verordnung (EG) Nr. 549/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichtete Rechtsrahmen der Union für den einheitlichen europäischen Luftraum zielt darauf ab, das europäische Flugverkehrsmanagementsystem durch institutionelle, betriebliche, technologische und regelungsbezogene Maßnahmen zu reformieren, um seine Leistungsfähigkeit in Bezug auf Kapazität, Sicherheit, Effizienz und Umweltauswirkungen zu verbessern.