Erwägungsgrund 102 32024R1789
Investitionen in neue Großinfrastrukturen sollten stark gefördert werden, wobei es gleichzeitig das ordnungsgemäße Funktionieren der Binnenmärkte für Erdgas und Wasserstoff sicherzustellen gilt. Zur Verstärkung der positiven Auswirkungen von Infrastrukturvorhaben, für die eine Ausnahme gilt, auf Wettbewerb und Versorgungssicherheit sollten in der Projektplanungsphase das Marktinteresse geprüft und Regeln für das Engpassmanagement festgelegt werden. Erstreckt sich eine Infrastruktur über das Gebiet von mehr als einem Mitgliedstaat, sollte der Antrag auf Gewährung einer Ausnahme in letzter Instanz von ACER bearbeitet werden, damit den grenzübergreifenden Implikationen einer solchen Ausnahme besser Rechnung getragen werden kann und die administrative Abwicklung des Antrags erleichtert wird. Angesichts des besonderen Risikoprofils solcher neuer Großinfrastrukturvorhaben, für die eine Ausnahme gilt, sollte es ferner möglich sein, Unternehmen mit Versorgungs- und Gewinnungsinteressen für die betreffenden Vorhaben vorübergehend vollständige oder teilweise Ausnahmen von den Entflechtungsvorschriften zu gewähren. Die Möglichkeit einer vorübergehenden Ausnahme sollte aus Gründen der Versorgungssicherheit insbesondere für neue Rohrleitungen in der Union gelten, über die Erdgas aus Drittländern in die Union befördert wird. Die Ausnahmeregelungen, die gemäß der Richtlinie 2003/55/EG und der Richtlinie 2009/73/EG des Europäischen Parlaments und des Rates gewährt wurden, sollten für den Zeitraum weiterhin gelten, für den sie durch die betreffende Ausnahmeregelung gewährt wurden.