Erwägungsgrund 81 32024R1789
Um die Integration des Energiesystems zu erleichtern, Synergieeffekte zu nutzen und die Gesamtsystemeffizienz zu fördern, sollten ENNOH, ENTSO (Strom) und ENTSO (Gas) bei der integrierten Netzplanung auf Unionsebene eng zusammenarbeiten. Diese Zusammenarbeit sollte die Ausarbeitung der gemeinsamen Szenarien für Strom, Wasserstoff und Erdgas, die koordinierten Berichte über Infrastrukturlücken, die kohärenten Entwürfe von Methoden für eine energiesystemweite Kosten-Nutzen-Analyse und das integrierte Modell gemäß den Artikeln 11, 12 und 13 der Verordnung (EU) 2022/869 umfassen. Um diese Zusammenarbeit effizient zu gestalten, sollten ENNOH, ENTSO (Strom) und ENTSO (Gas) gemeinsame Arbeitsgruppen einrichten, die die entsprechenden Ergebnisse ausarbeiten. Während des Übergangszeitraums bis zum 1. Januar 2027 sollte ENTSO (Gas) den unionsweiten Netzentwicklungsplan 2026 für Wasserstoff ausarbeiten. Zu diesem Zweck sollte ENTSO (Gas) die Wasserstofffernleitungsnetzbetreiber und ENNOH in vollem Umfang einbeziehen, sobald ENNOH eingerichtet ist. Der unionsweite Netzentwicklungsplan 2026 für Wasserstoff sollte aus zwei getrennten Kapiteln bestehen, eines für Wasserstoff und eines für Erdgas. ENNOH sollte den unionsweiten Netzentwicklungsplan 2028 für Wasserstoff im Einklang mit der integrierten Netzplanung auf Unionsebene gemäß dieser Verordnung ausarbeiten.