Erwägungsgrund 106 32024R1789
Wie die unionsweiten Simulationen von 2017, 2021 und 2022 gezeigt haben, sind regionale Kooperations- und Solidaritätsmaßnahmen von entscheidender Bedeutung, um die Widerstandsfähigkeit der Union im Falle einer ernsthaften Verschlechterung der Versorgungssituation sicherzustellen. Die Versorgung von durch Solidarität geschützten Kunden wie Haushalten sollte durch in Notfällen anwendbare Solidaritätsmaßnahmen grenzübergreifend sichergestellt werden. Die Mitgliedstaaten sollten die erforderlichen Maßnahmen für die Umsetzung der Bestimmungen über den Solidaritätsmechanismus erlassen, und die betreffenden Mitgliedstaaten sollten zu diesem Zweck unter anderem technische, rechtliche und finanzielle Regelungen vereinbaren. Die Mitgliedstaaten sollten die Einzelheiten dieser Regelungen in ihren Notfallplänen beschreiben. Für Mitgliedstaaten, die keine bilateralen Vereinbarungen getroffen haben, sollten die Standardvorschriften dieser Verordnung gelten, um eine solche wirksame Solidarität zu gewährleisten.