Erwägungsgrund 53 32024R1789
Die Kommission sollte die von Dienstleistern erbrachten erforderlichen Dienstleistungen im Rahmen der einschlägigen Vergabeverfahren gemäß der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates in Auftrag geben, um die mit der vorliegenden Verordnung geschaffenen Mechanismen umzusetzen. Um die wesentlichen Sicherheitsinteressen bzw. die Versorgungssicherheit der Union oder eines Mitgliedstaats zu wahren, sollten in der Union niedergelassenen Dienstleister mit der Erbringung der Dienstleistungen beauftragt werden.