Erwägungsgrund 76 32024R1789
Die Mitgliedstaaten sollten weiterhin in der Lage sein, auf ihre ursprünglichen Spezifikationen für die Gasqualität zurückzugreifen, wenn ihre Regulierungsbehörden oder ACER beschließen, eine grenzüberschreitende Beschränkung aufgrund unterschiedlicher Mengen oder Verfahren bei der Beimischung von Wasserstoff aufrechtzuerhalten. Die Möglichkeit, solche grenzüberschreitenden Beschränkungen aufrechtzuerhalten, ist besonders wichtig in Mitgliedstaaten, die lediglich über einen einzigen Kopplungspunkt verfügen oder wo die Erdgasmengen hauptsächlich über einen einzigen Kopplungspunkt ins Land gelangen. Um ungehinderte grenzüberschreitende Ströme zu gewährleisten und die Integrität des Energiebinnenmarkts zu wahren, sollten die betreffenden Regulierungsbehörden und gegebenenfalls ACER befugt sein, das gemeinsame Streitbeilegungsverfahren kontinuierlich wieder aufzunehmen, um den Entwicklungen auf den Erdgasmärkten und bei den entsprechenden Technologien Rechnung zu tragen.