Erwägungsgrund 72 32024R1789
Vor dem Auslaufen des Mechanismus zur Unterstützung der Marktentwicklung von Wasserstoff und spätestens am 31. Dezember 2029 sollte die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht vorlegen, in dem die Leistung dieses Mechanismus und insbesondere sein Beitrag zur Entwicklung des Wasserstoffmarkts in der Union bewertet werden. Auf der Grundlage dieser Bewertung sollte die Kommission in der Lage sein, einen Legislativvorschlag zur Entwicklung eines Mechanismus für die freiwillige Nachfragebündelung und gemeinsame Beschaffung von Wasserstoff vorzulegen.