Erwägungsgrund 91 32024R1789
Soweit die Regulierungsbehörde dies für erforderlich hält, könnte den Wasserstofffernleitungsnetzbetreibern die Verantwortung für das Management der Wasserstoffqualität in ihren Netzen im Rahmen der geltenden Wasserstoffqualitätsstandards auferlegt werden, um für eine zuverlässige und stabile Wasserstoffqualität für die Endnutzer zu sorgen.