Erwägungsgrund 45 32024R1789
Verteilernetzbetreiber können bei der Integration von erneuerbarem Gas und kohlenstoffarmem Gas in das System eine wichtige Rolle spielen, da beispielsweise etwa die Hälfte der Biomethanerzeugungskapazität an das Verteilernetz angeschlossen ist. Zur Förderung der Teilnahme von derartigem Gas am Großhandelsmarkt sollten an das Verteilernetz angeschlossene Erzeugungsanlagen in allen Mitgliedstaaten Zugang zum virtuellen Handelspunkt haben. Zudem sollten Verteilernetzbetreiber und Fernleitungsnetzbetreiber gemäß dieser Verordnung zusammenarbeiten, um den Umkehrfluss vom Verteilernetz in das Fernleitungsnetz zu ermöglichen oder die Integration des Verteilernetzes auf andere Weise mit gleichwertiger Wirkung sicherzustellen und so die Marktintegration von erneuerbarem Gas und kohlenstoffarmem Gas zu fördern.